Die heutigen Navigationssysteme sind schon richtig spitze. Leider erleben wir immer wieder, dass manche Navigationssysteme Routen wählen, die sich so gar nicht eignen für eine entspannte Anreise mit Wohnmobil und Caravan- Gespann. Deswegen haben wir Ihnen hier die besten Anfahrten zusammengestellt.

Von der A5 aus kommend können Sie bereits in Bensheim, Heppenheim und Weinheim in den Odenwald fahren.

*mit Klick auf die Buttons "Route über..." stimmen Sie den Google Datenschutzrichtlinien zu.

Check-in Zeiten

Montag - Sonntag 11:00 - 12.00 Uhr
15.00 - 19.00 Uhr

Rufen Sie uns bitte an, falls es Verzögerungen bei der Anreise geben sollte.

Telefon-Nr. +49 6255 630

Check-out Zeiten

regulär bis 10:30 Uhr
Late Check-Out bis 17:00 Uhr

*Der Late Check-out ist gegen Gebühr möglich.

Für alle touristischen Gäste und Besucher der Dauergäste, gilt aktuell die "Vernunftsregel"

Die Regeln für unsere Dauergäste entnehmen Sie bitte direkt den Vorgaben des Landes Hessen.

Webseite Land Hessen.

1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt persönlich nach Ankunft an der Rezeption des Campingplatzes. Sie erhalten zur Nutzung der Schranke eine Keycard. Den Anweisungen und Aufforderungen des Serviceteams ist Folge zu leisten. Lesen Sie aufmerksam die allgemeinen Nutzungsbedingungen. In Härtefällen und bei Missachtung unserer Nutzungsbedingungen machen wir von unserem Hausrecht Gebrauch.


2. Ruhezeiten: 13.00 bis 15.00 Uhr sowie 22.00 bis 06.00 Uhr

In den Ruhezeiten ist absolutes Fahrverbot. Unterhaltungen, Gespräche, Radios, Fernseher und ähnliches sind auf Zeltlautstärke zu halten.


3. Stellplätze

Pro Stellplatz darf:
1 Caravan mit Vorzelt
1 Wohnmobil oder
1 Zelt aufgestellt werden
Der Grenzabstand beträgt 50 cm, der Abstand der Wohnwägen und Zelte beträgt zueinander 3m. PKW Stellplätze sind ausgewiesen.


4. Nutzung der Sanitäranlagen (Dusche, Waschmaschine, Trockner, Koch- und Spülküche)

Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Maschinen im Sanitärbereich, Waschmaschine und Wäschetrockner, Küche (Herd und Spüle), geschieht auf ihre Verantwortung. Kinder sind von den Geräten fernzuhalten.

Bitte achten sie bei der Nutzung auf die korrekte Bedienung der Maschinen. Für entstandene Sach- und Personenschäden sowie Verluste des Eigentums übernehmen wir keine Haftung.

Sollten technische Probleme auftreten, bitten wir darum diese umgehend dem Service an der Rezeption zu melden.

Der behindertengerechte Sanitärraum und das Kinderbad sind durch einen Zugangscode gesichert. Diesen erhalten Sie an der Rezeption Kinder unter 5 Jahren bedürfen der Begleitung eines Erziehungsberechtigten in die Sanitärräume. Wir bitten, im Sinne des Kinderschutzes um besondere Beachtung.

Die Chemie Klo Entsorgungsstation befindet sich unmittelbar am Dusch- und Waschhaus.


5. Spielplatz

Auf dem Gelände des Campingplatzes befindet sich ein Spielplatz mit Spielhaus und Schaukel. Die Eltern spielender Kinder sind angehalten ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen und den Platz in Ordnung zu halten. Eltern haften für ihre Kinder.


6. Haustiere

Mitgeführte Haustiere müssen bei der Anmeldung gemeldet werden. Hundebesitzer sind gehalten den Hund ständig an der Leine zu führen, die Hinterlassenschaften müssen im Müllbeutel in den Restmüll entsorgt werden. Geht vom Tier eine Gefahr aus oder wird es zur Belästigung, behält sich das Serviceteam Schlierbach das Recht vor den Halter aufzufordern das Tier von der Anlage fernzuhalten. Haustiere haben sowohl vor dem Spielplatz als auch vor dem Sanitärbereich auf ihre Halter zu warten.

7. Müllentsorgung

Unsere Wertstoffstation finden sie im Eingangsbereich der Campinganlage. Die Entsorgung hat getrennt zu erfolgen:

  •  Restmüll
  •  Biomüll
  •  Papiermüll
  •  Gelber Sack/ Kunststoff

Durch Piktogramme wird die Mülltrennung visuell verdeutlicht, bei Fragen wenden sie sich bitte an das Serviceteam.

Es darf nur der Müll, der auf der Freizeitanlage anfällt, an der Entsorgungsstation entsorgt werden.

Nicht entsorgbar sind Farbreste, Brennbare Stoffe wie Benzin und Benzinkanister, Gasflaschen und – Behälter desgleichen Sperrmüll, d.h. Zeltartefakte, Campingmöbel, Holz- Wertstoffe sind vom Campinggast auf eigene Rechnung zu entsorgen. Bei Missachtung behalten wir uns vor, anfallende Arbeitszeit- und Entsorgungskosten auch nach Abreise, dem Gast in Rechnung zu stellen. (Siehe Abfallsatzung der ZAKB (Abfallentsorgungswirtschaft des Kreises Bergstraße)


8. Strom, Wasser Gas & WLAN

Stromanschluss
Bitte achten sie darauf, dass ihre mitgebrachten Elektrokabel und Geräte den gesetzlichen Bestimmungen des TÜV-Hessen entsprechen.

Wasser
Unsere Wasserzapfstellen im freien Gelände dienen ausschließlich zur Entnahme von Frischwasser. Wir weisen darauf hin, dass die Verwendung zum Rasensprengen, Auto waschen Wasserspiele für Kinder untersagt ist.

Gas
Die von Ihnen mitgebrachten Gasanlagen und Gasflaschen müssen den gesetzlichen Bestimmungen des TÜV Hessen entsprechen und müssen in den dafür vorgesehenen Behältern transportiert und aufbewahrt werden.

WLAN
Das WLAN steht Ihnen zur freien Verfügung. Das Passwort erhalten sie an der Rezeption.


9. Feuer- und Brandschutz

Offene Feuer sowie feuergefährdende Heizungen sind aus sicherheitstechnischen Gründen auf der gesamten Anlage untersagt.

Wir verweisen schriftlich auf das hessische Wald – und Forstgesetz §8 Waldschutz Absatz 3-5:
„(3) Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand darf nur mit Genehmigung der Forstbehörde Feuer angezündet und unterhalten oder offenes Licht gebraucht werden, dürfen brennende oder glimmende Gegenstände nicht weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden.
(4) Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gilt, außer bei hoher Brandgefahr, nicht für das Anzünden und Unterhalten von Feuer in einer Anlage, die behördlich, insbesondere bau- oder gewerberechtlich, genehmigt wurde,.
(5) Ein nach Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 genehmigtes oder nach Abs. 4 zulässiges Feuer ist ständig zu beaufsichtigen.“ (http://www.wald-prinz.de/hessisches-forstgesetz-forstg-hessen/1872#§ 9 ; 03.02.2020; 22:37)


10. Dauerstellplätze und Langzeitcamping

Der vermietete Stellplatz kann nicht als Wohnsitz genutzt werden. Das Aufbauen von fundamentierten Holzvor- und Umbauten sowie Verschalungen kann nicht gestattet werden. Das Aufstellen von Waschbecken an der Wasserzapfstelle ist unzulässig. Trittplatten vom Hauptweg zu ihrem Mobilhome können, im Abstand von 30 cm verlegt werden.

Einzäunungen jedweder Art sind zu unterlassen.

Das Pflanzen und Anpflanzen von Nutz und Zierpflanzen ist in Töpfen erlaubt. Eine Veränderung der Grünanlage durch eigenmächtige Bepflanzung von Sträuchern und Bäumen ist unzulässig.

Mit der Miete einer Parzelle, verpflichten sie sich einmal monatlich den Rasen ihres Bereiches zu mähen. Falls sie dies nicht in der Lage sind zu leisten, übernehmen wir diese Leistung entgeltlich. Ein Teil unseres Konzeptes ist die Imkerei, der Schutz der Streuobstwiesen und die Erhaltung des Mischwaldes.

Wir möchten dass sie sich bei uns wohlfühlen und die Artenvielfalt der Tier – und Pflanzenwelt für sich entdecken. Damit dies gelingen kann, bitten wir Sie den eigenmächtigen Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken zu unterlassen. (Sträucher- insbesondere
Heckenschnitthöhe 1,20 max.)